Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Informationen zu Altgeräten der Elektro- und Elektronikbranche

Die folgenden Informationen richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte verwenden. Bitte beachten Sie diese essentiellen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten und Ihrer persönlichen Sicherheit.

  1. Erläuterungen zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie zur Bedeutung des Symbols gemäß Anhang 3 des ElektroG

Besitzer von Altgeräten sind dazu angehalten, diese getrennt vom üblichen Siedlungsabfall zu entsorgen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen keinesfalls als gewöhnlicher Siedlungsabfall behandelt werden und sollten insbesondere nicht im Hausmüll landen. Stattdessen sollten solche Altgeräte separat gesammelt und über örtliche Sammel- und Rückgabesysteme entsorgt werden.

Zudem sollten Besitzer von Altgeräten Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest in das Altgerät integriert sind, vor der Abgabe an einer Sammelstelle von diesem trennen.

Diese Regelung gilt nicht für den Fall, dass Altgeräte gemäß § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 des ElektroG von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für eine erneute Verwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols gemäß Anhang 3 des ElektroG können Besitzer erkennen, welche Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt von normalem Siedlungsabfall erfasst werden sollten. Das Symbol für die separate Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten zeigt eine durchgestrichene Mülltonne auf Rädern und ist folgendermaßen gestaltet:

 

Symbol Batterieentsorgung

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