Steuerpläne für Wasserpfeifentabak: Chronik einer Dauerbaustelle – und was jetzt bis 2030 kommen soll
Stand: 03.07.2026
Kaum eine Produktkategorie hat der Gesetzgeber in den letzten fünf Jahren so oft angefasst wie den Wasserpfeifentabak: 2022 kam die Zusatzsteuer samt 25-Gramm-Obergrenze, 2024 wurde die Obergrenze wieder einkassiert – und seit dem 29. Juni 2026 liegt nun ein Referentenentwurf auf dem Tisch, der die Steuerlast bis 2030 mehr als verdreifachen würde. Als Fachhändler, der die Branche seit 1999 begleitet, haben wir bei blubberhaus.de schon einige dieser Wendungen miterlebt. In diesem Beitrag ordnen wir den neuen Entwurf ein: Was genau geplant ist, was die Vergangenheit über die Wirkung solcher Eingriffe lehrt und woran sich entscheidet, ob es wirklich so kommt.
Rückblick: fünf Jahre Steuerpolitik im Zeitraffer
Um den aktuellen Entwurf zu verstehen, lohnt der Blick zurück. Bis 2021 war Wasserpfeifentabak steuerlich weitgehend unauffällig – dann begann eine Serie von Eingriffen, die den Markt bis heute prägt:
- 2021: Der Gesetzgeber beschließt das Tabaksteuermodernisierungsgesetz. Noch dominieren große Dosen das Regal.
- Juli 2022: Eine nationale Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm tritt in Kraft – und mit ihr die Vorgabe, dass Verkaufspackungen höchstens 25 Gramm enthalten dürfen. Offizielles Ziel: den Schwarzmarkt austrocknen.
- 2022–2024: Die Rechnung geht nicht auf. Der Marktpreis klettert auf über 170 Euro je Kilogramm, die versteuerte Menge stürzt um rund 90 Prozent ab, das Steueraufkommen der Kategorie fällt unter 42 Millionen Euro. Der Zoll schätzt den Anteil unversteuerter Ware ohne Steuerbanderole zeitweise auf bis zu 80 Prozent des Marktes. Dass tatsächlich weitergeraucht wurde, verrät ein unverdächtiger Indikator: Der Absatz von Shisha-Kohle bleibt die ganze Zeit über stabil.
- Juli 2024: Die 25-Gramm-Regel wird abgeschafft, die 200-Gramm-Dose kehrt regulär in den Handel zurück.
- 29. Juni 2026: Das Bundesfinanzministerium legt den neuen Referentenentwurf vor – diesmal geht es nicht um Packungsgrößen, sondern direkt um den Steuersatz.
Der neue Entwurf: vier Stufen, ein Zielwert
Kern des Entwurfs ist ein Stufenplan von 2027 bis 2030, der sämtliche Tabaksteuer-Kategorien erfasst – Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute. Begründet wird das Paket mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts; die Mehreinnahmen flössen vollständig dem Bund zu.
Für Wasserpfeifentabak bedeutet der Plan: Die Gesamtbelastung steigt von heute rund 56 Euro je Kilogramm auf 188,46 Euro je Kilogramm im Jahr 2030. Der Mechanismus dahinter ist zweiteilig. Die shishaspezifische Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm bleibt unangetastet – angehoben wird stattdessen die allgemeine Grundsteuer für Pfeifentabak, die von etwa 41 Euro auf bis zu 165 Euro je Kilogramm springen soll. Besteuert wird dabei nach Gewicht, nicht nach Verkaufspreis: Jede Marke, jede Sorte und jede Dosengröße trägt denselben Aufschlag pro Kilogramm. Den härtesten Einschnitt bringt gleich die erste Stufe zum 1. Januar 2027 mit einem Plus von knapp 89 Prozent.
Die Zahlen hinter dem Entwurf – und ihre Ungereimtheiten
Interessant wird es, wenn man die Kalkulation des Ministeriums selbst betrachtet. Für 2027 werden Mehreinnahmen von insgesamt rund 756 Millionen Euro erwartet. Der Beitrag des Wasserpfeifentabaks daran: etwa 31 Millionen Euro. Zigaretten sollen 209 Millionen Euro liefern, Feinschnitt 299 Millionen Euro. Fiskalisch ist die Kategorie also nahezu bedeutungslos – prozentual wird sie dennoch am stärksten belastet, schlicht weil die Ausgangsbasis niedrig war.
Hinzu kommt ein Konstruktionsproblem: Fertiger Wasserpfeifentabak besteht überwiegend aus Feuchthaltemitteln und Aromen, der reine Tabakanteil ist gering. Auf diesen Anteil umgerechnet ergibt sich die höchste Steuerlast aller Kategorien im Entwurf. Selbst Brüssel ist zurückhaltender: Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom Juli 2025 nennt für vergleichbare Produkte einen Mindestsatz von rund 107 Euro je Kilogramm – deutlich unter dem deutschen Zielwert. Und zur historischen Einordnung der Verbraucherperspektive: Eine 200-Gramm-Dose, die 2021 noch etwa 15,90 Euro kostete, liegt heute je nach Marke bei 27 bis 30 Euro; für 2030 kalkuliert der Bundesverband Wasserpfeifentabak mit bis zu 60 Euro. Der Mengenvorteil großer Dosen gegenüber kleinen Portionsgrößen schrumpft dadurch, bleibt aber erhalten.
Konsumenten, Bars, Handel: die Betroffenen im Überblick
Am legalen Markt hängen nach Verbandsangaben rund 1,5 Millionen zumindest gelegentliche Wasserpfeifenraucher, etwa 5.000 Shisha-Bars, ungefähr 2.500 Verkaufsstellen und rund 200 Großhändler. Für Bars gilt die Kilogramm-Steuer genauso wie für den Handel – ob der Tabak als Dose verkauft oder kopfweise an Gäste ausgegeben wird, macht steuerlich keinen Unterschied.
Ein Schlupfloch in Richtung Dampfen lässt der Entwurf ebenfalls nicht offen: Substitute für Tabakwaren – also etwa Liquids – sollen parallel von 0,33 Euro je Milliliter (2027) auf 0,36 Euro je Milliliter (ab 2030) angehoben werden. Verschont bleibt einzig die Shisha-Kohle, die nicht unter das Tabaksteuergesetz fällt.
Woran sich jetzt entscheidet, ob es so kommt
Ein Referentenentwurf ist kein Gesetz. Bevor die Stufen greifen können, muss der Text innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden und anschließend Bundestag und Bundesrat passieren – in diesem Verfahren können sich einzelne Sätze und Stufen noch verschieben. Die Frist für offizielle Verbands-Stellungnahmen beim zuständigen Referat (IIIB4@bmf.bund.de) ist allerdings bereits am 30. Juni 2026 um 13 Uhr abgelaufen; der Bundesverband Wasserpfeifentabak konnte seine Position bis dahin einbringen.
Was Dir als Verbraucher bleibt: der direkte Draht an die Politik. Eine sachliche E-Mail an den Bundesfinanzminister (lars.klingbeil@bundestag.de) steht jedem offen – am wirkungsvollsten mit kurzer Vorstellung, einer konkreten Schilderung, wie Dich die Stufen treffen würden, und der klar formulierten Bitte, das Ausmaß der Erhöhung zu überdenken. Die Erfahrung der Jahre 2022 bis 2024 liefert dabei das stärkste Argument: Wer die legale Ware übermäßig belastet, stärkt am Ende den unversteuerten Markt.
Bei blubberhaus.de ändert sich für Dich vorerst nichts: Du findest bei uns weiterhin die gewohnte Sortimentsbreite an Shisha-Tabak in allen gängigen Packungsgrößen, dazu Kohle und Zubehör – schnell geliefert und mit persönlicher Beratung, wenn Du Fragen zu Sorten oder Formaten hast. Sobald der Entwurf die nächste Hürde nimmt oder sich Stufen ändern, erfährst Du es in unseren Shisha-News.
Häufig gestellte Fragen zu den Steuerplänen
Was steht im neuen Referentenentwurf zur Tabaksteuer?
Der Entwurf vom 29. Juni 2026 sieht vier jährliche Erhöhungsstufen von 2027 bis 2030 für alle Tabakkategorien vor. Bei Wasserpfeifentabak steigt die Gesamtbelastung dabei von rund 56 auf 188,46 Euro je Kilogramm.
Ist die Erhöhung schon endgültig?
Nein. Der Entwurf muss noch durch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – erst danach kann er in Kraft treten. Die erste Stufe ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Warum trifft es Shisha-Tabak prozentual stärker als Zigaretten?
Weil die bisherige Steuerbasis niedrig war, fällt der Sprung auf den Zielwert prozentual am größten aus – obwohl die Kategorie mit rund 31 Millionen Euro nur einen Bruchteil der erwarteten Mehreinnahmen beisteuert.
Hat es so etwas schon einmal gegeben?
Ja – die 25-Gramm-Regel von 2022 bis 2024. Damals brach die versteuerte Menge um rund 90 Prozent ein, während der Konsum laut Kohle-Absatz stabil blieb: Der Markt wanderte in unversteuerte Kanäle ab.
Welche Produkte bleiben von den Stufen verschont?
Nur Shisha-Kohle, da sie nicht unter das Tabaksteuergesetz fällt. Liquids und andere Substitute werden dagegen parallel von 0,33 auf 0,36 Euro je Milliliter angehoben.
Gilt die höhere Steuer auch in der Shisha-Bar?
Ja. Besteuert wird pro Kilogramm Tabak – unabhängig davon, ob er als Dose im Handel verkauft oder in der Bar portionsweise ausgegeben wird.
Kann ich als Verbraucher noch Einfluss nehmen?
Die Verbände-Frist ist abgelaufen, aber eine persönliche, sachliche E-Mail an den Bundesfinanzminister ist weiterhin jederzeit möglich und der direkteste Weg, die eigene Sicht einzubringen.