Shisha-Tabak bald 60 Euro? Was wirklich im neuen Gesetzentwurf steht
Stand: 30.06.2026
In unseren aktuellen Shisha-News bei blubberhaus.de ordnen wir ein, was viele in der Szene derzeit beschäftigt: Ein neuer Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, die Steuer auf Wasserpfeifentabak bis zum Jahr 2030 schrittweise auf 188,46 Euro pro Kilogramm zu erhöhen. Für Shisha-Raucherinnen und -Raucher würde das im Extremfall bedeuten, dass eine 200-Gramm-Dose künftig bis zu 60 Euro kostet. Der Entwurf trägt das Datum vom 29. Juni 2026, und die Frist für Stellungnahmen der Verbände war denkbar knapp bemessen – sie endete bereits am 30. Juni 2026 um 13 Uhr. Wir haben uns angesehen, was tatsächlich im Gesetzestext steht, wie sich die Erhöhung zusammensetzt und warum sogar die eigenen Zahlen des Ministeriums Fragen aufwerfen.
Was der Gesetzentwurf für Wasserpfeifentabak konkret vorsieht
Der Entwurf betrifft nicht nur Shisha-Tabak, sondern hebt die Tabaksteuer für sämtliche Besteuerungskategorien an: Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Zigarillos, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak sowie Substitute für Tabakwaren. Die Anhebung soll in vier Stufen zwischen 2027 und 2030 erfolgen. Als Begründung verweist das Ministerium auf den Eckwertebeschluss vom 29. April 2026, mit dem der Bundeshaushalt konsolidiert werden soll.
Zur Einordnung: Die Tabaksteuer ist nach der Energiesteuer die zweitgrößte Verbrauchsteuer in Deutschland und spülte 2025 rund 17,4 Milliarden Euro in die Kassen. Die zusätzlichen Einnahmen aus der geplanten Erhöhung sollen laut Entwurf ausschließlich dem Bund zufließen – Länder und Kommunen gehen leer aus.
Für Wasserpfeifentabak sieht der Fahrplan besonders drastisch aus: Die Gesamtsteuerlast würde von aktuell rund 56 Euro je Kilogramm auf 188,46 Euro im Jahr 2030 klettern. Allein der erste Schritt zum 1. Januar 2027 fällt mit fast 89 Prozent außergewöhnlich hoch aus. Wichtig dabei: Beschlossen ist bislang nichts. Bevor aus dem Entwurf ein geltendes Gesetz wird, muss er innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden und anschließend Bundestag und Bundesrat passieren.
Wie sich die Steuer auf Wasserpfeifentabak zusammensetzt
Anders als bei Zigaretten, deren Steuer teilweise prozentual vom Kleinverkaufspreis abhängt, wird Wasserpfeifentabak überwiegend nach Gewicht besteuert. Die Rechnung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: Zunächst trägt der Tabak den allgemeinen Steuersatz für Pfeifentabak – dieser soll laut Entwurf von aktuell rund 41 Euro auf bis zu 165 Euro je Kilogramm steigen. Hinzu kommt eine seit 2022 bestehende nationale Zusatzsteuer von 23 Euro je Kilogramm, die im Entwurf unverändert bleibt.
Bemerkenswert ist damit vor allem eines: Die eigentliche Verteuerung läuft nicht über die shishaspezifische Zusatzsteuer, sondern über die allgemeine Pfeifentabak-Grundsteuer. Betroffen sind alle Marken gleichermaßen, denn der Steuersatz gilt pro Kilogramm und macht keinen Unterschied zwischen Geschmacksrichtungen oder Herstellern.
Im Vergleich der Kategorien sticht Wasserpfeifentabak besonders hervor. Da fertiger Shisha-Tabak nur zu einem Bruchteil aus echtem Tabak besteht, ergibt sich für den enthaltenen Tabakanteil eine deutlich höhere Steuerlast als bei jeder anderen Kategorie im Entwurf. Zum Vergleich: Die EU-Kommission hatte in ihrem Richtlinienvorschlag vom Juli 2025 für vergleichbare Produkte einen Mindeststeuersatz von rund 107 Euro je Kilogramm vorgeschlagen – also deutlich unter dem, was der deutsche Entwurf am Ende ansetzt.
Auch der Blick auf die Einnahmenseite verschiebt die Verhältnisse. Von den rund 756 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, die der Entwurf allein für 2027 veranschlagt, sollen laut den eigenen Berechnungen des Ministeriums nur etwa 31 Millionen Euro aus Wasserpfeifentabak stammen. Zum Vergleich: Zigaretten sollen 209 Millionen Euro beitragen, Feinschnitt sogar 299 Millionen Euro. Prozentual fällt die Erhöhung bei Shisha-Tabak dennoch am stärksten aus – schlicht deshalb, weil die steuerliche Ausgangsbasis vergleichsweise niedrig war.
Was das für den Preis einer 200-Gramm-Dose bedeutet
Am greifbarsten wird die Entwicklung, wenn man den Preis einer klassischen 200-Gramm-Dose über die Jahre betrachtet – rückblickend und mit Blick auf die Schätzungen des Verbands:
- 2021 (vor der letzten größeren Steuerrunde): rund 15,90 Euro
- 2026 (aktuell): je nach Marke rund 27 bis 30 Euro
- 2027 (erster Schritt laut Entwurf): ein spürbarer Sprung, da die Steuer in diesem Jahr um fast 89 Prozent steigt
- 2030 (nach allen vier Steuerstufen): laut Bundesverband Wasserpfeifentabak bis zu 60 Euro
Größere Packungen wie 200-Gramm-Dosen bieten im Vergleich zu kleineren Portionsgrößen grundsätzlich einen niedrigeren Preis pro Gramm. Dieser Vorteil schrumpft durch die geplante Steuererhöhung zwar anteilig, verschwindet aber nicht. Erst seit Juli 2024 sind 200-Gramm-Dosen wieder regulär im Handel erhältlich, nachdem zwischenzeitlich eine 25-Gramm-Obergrenze das Sortiment stark eingeschränkt hatte. Der nächste Kostenschub käme also nicht über die Packungsgröße, sondern direkt über den Steuersatz.
Was die Erfahrungen mit der 25-Gramm-Regel von 2022 bis 2024 zeigen
Ein Blick zurück lohnt sich, denn er zeigt, wie unerwartet regulatorische Eingriffe in diesem Markt wirken können. Zwischen Juli 2022 und Juni 2024 durften Verkaufspackungen für Wasserpfeifentabak maximal 25 Gramm enthalten – eigentlich gedacht als Maßnahme gegen den Schwarzmarkt. Das Ergebnis fiel jedoch anders aus als beabsichtigt: Der Marktpreis stieg auf über 170 Euro je Kilogramm, während die versteuerte Menge um rund 90 Prozent einbrach.
Das Steueraufkommen der Kategorie rutschte in der Folge unter 42 Millionen Euro. Bemerkenswert dabei: Die Nachfrage nach Shisha-Kohle blieb im selben Zeitraum stabil – ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Konsum nicht zurückging, sondern schlicht in andere Kanäle abwanderte. Der Zoll bezifferte den Anteil illegaler, unversteuerter Ware ohne Steuerbanderole zeitweise auf bis zu 80 Prozent des Gesamtmarktes.
Im Sommer 2024 hob der Gesetzgeber die 25-Gramm-Regel wieder auf. Ob sich ein ähnliches Muster bei der jetzt geplanten Erhöhung wiederholt, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Kritiker verweisen jedoch genau auf diese Erfahrungswerte, wenn sie vor den möglichen Folgen der neuen Steuerstufen warnen.
Wer von der geplanten Erhöhung betroffen ist
Die Steuer trifft private Konsumenten ebenso wie die schätzungsweise 5.000 Shisha-Bars in Deutschland. Zusammen mit rund 2.500 Verkaufsstellen und 200 Großhändlern tragen sie den legalen Markt. Nach Verbandsschätzungen rauchen hierzulande etwa 1,5 Millionen Menschen gelegentlich Wasserpfeife.
Shisha-Bars kaufen dabei in der Regel größere Gebinde und portionieren daraus einzelne Sitzungen für ihre Gäste. Die zugrunde liegende Steuer pro Kilogramm gilt unabhängig davon, ob der Tabak im Laden über die Ladentheke geht oder in der Bar konsumiert wird.
Und wer angesichts steigender Preise auf Einweg-Vapes oder Liquids ausweichen möchte, zahlt künftig ebenfalls mehr: Auch Substitute für Tabakwaren werden im Entwurf stufenweise höher besteuert – von 0,33 Euro je Milliliter im Jahr 2027 auf 0,36 Euro ab 2030. Eine steuerlich günstigere Ausweichoption bietet der Entwurf damit an keiner Stelle.
Was Verbraucher und Verband jetzt tun können
Der Bundesverband Wasserpfeifentabak konnte als Interessenvertretung eine offizielle Stellungnahme zum Referentenentwurf einreichen. Die Frist dafür lief allerdings bereits am 30. Juni 2026 um 13 Uhr ab; das zuständige Referat im Ministerium ist per E-Mail unter IIIB4@bmf.bund.de erreichbar.
Unabhängig von dieser Frist steht es auch einzelnen Verbrauchern weiterhin frei, sich direkt an den Bundesfinanzminister zu wenden – etwa per E-Mail an lars.klingbeil@bundestag.de – und sachlich darzulegen, wie sie die geplante Steuererhöhung einschätzen.
Für eine solche Mail genügen wenige, klar formulierte Punkte:
- Wer Du bist und seit wann Du gelegentlich oder regelmäßig Wasserpfeife rauchst
- Warum Dich die geplante Steuererhöhung konkret betrifft – zum Beispiel über den Preis Deiner gewohnten 200-Gramm-Dose
- Warum Du die Erhöhung in dieser Höhe für falsch hältst
- Die Bitte, die Pläne noch einmal zu überdenken
Eine Trendumkehr hin zu günstigeren Preisen zeichnet der aktuelle Entwurf nicht ab – die Steuersätze steigen in allen vier Jahresschritten bis 2030 weiter an, unabhängig davon, wie die Beratungen im Detail ausgehen. Am eigentlichen Sortiment ändert der Entwurf vorerst nichts: Bei blubberhaus.de findest Du weiterhin die gängigen Shisha-Tabak-Sorten in verschiedenen Packungsgrößen sowie die passende Shisha-Kohle dazu. Wie sich die Steuerpläne am Ende auf die Preise auswirken, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ab – in unseren Shisha-News halten wir Dich dazu auf dem Laufenden.
Häufig gestellte Fragen zur geplanten Steuererhöhung
Ist die Steuererhöhung auf Shisha-Tabak schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich bislang um einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Dieser muss innerhalb der Bundesregierung final abgestimmt werden und anschließend Bundestag sowie Bundesrat passieren, bevor er in Kraft treten kann.
Wann würde die neue Steuer in Kraft treten?
Der erste Schritt ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Weitere Erhöhungsstufen sollen jährlich bis 2030 folgen.
Betrifft die Steuererhöhung auch Shisha-Bars?
Ja. Die Steuer wird pro Kilogramm Tabak erhoben – unabhängig davon, ob er im Handel als Dose verkauft oder in einer Shisha-Bar in Portionen ausgegeben wird.
Gilt die Steuererhöhung auch für Shisha-Kohle?
Nein. Shisha-Kohle fällt nicht unter das Tabaksteuergesetz und ist von diesem Entwurf nicht direkt betroffen.
Sind auch E-Zigaretten und Liquids von der Erhöhung betroffen?
Ja. Für Substitute für Tabakwaren sieht der Entwurf eine schrittweise Erhöhung von 0,33 Euro auf 0,36 Euro je Milliliter bis 2030 vor.
Wie kann ich meine Meinung zur geplanten Steuererhöhung äußern?
Verbraucher können sich per E-Mail direkt an den Bundesfinanzminister wenden. Der Bundesverband Wasserpfeifentabak kann zusätzlich eine offizielle Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium einreichen.